Die SPD Sachsenhausen kritisiert den Wunsch der Fraport auf Verlagerungen von Flügen von der Abflugroute 07kurz auf die Abflugroute 07lang.
Eine solche Verlagerung würde zwar das Frankfurter Stadtgebiet nördlich des Mains, nicht aber den Süden der Stadt entlasten würde. Von Niederrad einmal abgesehen würde die Lärmbelastung für die südlichen Stadtteile sogar noch zunehmen.
Die Fraport wünscht sich daher eine Entlastung derzeit mäßig vom Fluglärm belasteter Gebiete zu Ungunsten bereits jetzt massiv vom Fluglärm belasteter Gebiete. Es stellt sich die Fragen, was die Fraport damit bezwecken will. Die Fraport hat durch die Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest vergangenen Oktober, bei gleichzeitiger nicht Umsetzten der Mediation, einen Imageschaden erlitten. Man könnte daher zur Annahmen kommen, dass die Fraport den Kreis der vom Fluglärm Betroffenen auf Kosten der bereits massiv Betroffene, klein halten will, um so einen weitgehende Imageschaden zu verhindern. „Zumindest sieht so keine gute Nachbarschaft aus, für welche die Fraport wirbt“ meint der stellvertretende SPD- Ortsvereinsvorsitzende Jan Binger.
„Gerade die Stadtteile Sachsenhausen und Oberrad sind seit Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest im Oktober vergangenen Jahres einer erheblichen Fluglärmbelastung ausgesetzt. Für die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger würde die Umverteilung bedeuteten, dass ihnen das bisschen noch verbliebener Ruhe, wenn die Flugzeuge mal nicht über Sachsenhausen landen, durch eine höhere Frequentierung der 07lang bei den Abflügen auch noch genommen wird.“, erläutert Binger die Auswirkungen der geplanten Änderungen.
Alarmierend ist, dass die Verlagerung von Abflügenauf 07lang bereits im Maßnahmenpaket der Allianz für Lärmschutz vom 29.2.2012 zur Prüfung vorgesehen.
Wenn die Fraport nun eine solche Verlagerung wünscht müssen wir damit rechnen, dass Sie Realität werden wird“, befürchtet Binger.
Es sei doch „nun wirklich absurd“ so die Sachsenhäuser Genossen, wenn die Stadt Frankfurt Public-Viewings bei der kommenden Fußball-EM absage mit dem Argument des Lärmschutzes, es aber Tag für Tag im Frankfurter Süden für vertretbar halte, wenn Flugzeuge bis 23 Uhr mit bis zu 85 dbA starten und landen dürften.
„Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Frage des Fluglärms sehen wir mit großem Interesse entgegen.“, so Binger. Der 24jährige angehende Jurist betont „In unserem Grundgesetzt ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit verankert. Gerade ein Unternehmen wie die Fraport, welches mehrheitlich in öffentlicher Hand liegt, muss dies beachten!“.